AEPD verhängt 60.000 Euro Bußgeld gegen CAIXABANK, S.A.
Spanien: Eine Betroffene hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Bank BANKIA, S.A. eingereicht, weil diese ohne ihre Einwilligung ein Konto eröffnet hatte, bei dem sie zusammen mit zwei anderen Personen als Miteigentümerin eingetragen war. BANKIA wurde im Laufe der Untersuchung von CAIXABANK, S.A. übernommen, sodass der Bußgeldbescheid an die CAIXABANK erging.
Bei den anderen beiden als Miteigentümer eingetragenen Personen handelte es sich um die Brüder der Betroffenen. Neben der Betroffenen waren diese die einzigen weiteren Mitglieder einer im Bußgeldbescheid nicht namentlich erwähnten Eigentümergemeinschaft.
Das Konto war vom Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin eröffnet worden. Dabei hatte CAIXABANK, S.A. dessen Berechtigung, im Namen des Betroffenen zu handeln, nicht ordnungsgemäß geprüft. So war der Umstand, dass der Anwalt Rechtsbeistand der Betroffenen war, bereits als hinreichender Beleg seiner Autorisierung erachtet worden. Da vor diesem Hintergrund die Kontoeröffnung ohne Einwilligung der Beschwerdefüherin erfolgt war, wertete die Behörde die damit einhergehende Verarbeitung der Daten der Betroffenen als unrechtmäßig. .
Veröffentlicht am: 28-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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