AEPD verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen CAIXABANK PAYMENTS & CONSUMER EFC, EP, S.A.U.
Spanien: Ein Betroffener reichte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, dass er von einem Inkassounternehmen mit einer Forderung konfrontiert wurde, welche nachweislich nicht mehr bestand. Die vermeintliche Forderung resultierte aus einem Kreditkartenvertrag, welcher in einem gerichtlichen Verfahren für nichtig erklärt wurde. Auftraggeber des Inkassobüros für das Eintreiben der Forderung war die Caixabank.
Die Behörde verhängte das Bußgeld wegen fehlender Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Die Tatsache, dass das Finanzunternehmen bereits längere Zeit Kenntnis von dem Urteil hatte, jedoch untätig blieb und die Daten des Beschwerdeführers weiterverarbeitete, sieht die Behörde als schwerwiegenden Sorgfaltsverstoß an.
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Veröffentlicht am: 23-03-2023
Quelle von dsgvo-portal.de