GPDP verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen Caffè Scionti
Italien: Die Datenschutzbehörde erhielt Beschwerden darüber, dass Personen, die im öffentlichen Register für Werbewiderspruch (RPO) gelistet waren, unerwünschte Anrufe erhalten hatten, die für die Kaffeemarke Caffè Scionti warben. Das Unternehmen erklärte dies mit ungewollten Tippfehlern bei der Nummernübertragung. Aufgrund einer Häufung der Beschwerden Anfang 2023 leitete die Datenschutzbehörde eine Untersuchung ein.
Dabei stellte sich heraus, dass wiederholte, unerwünschte Telefonanrufe unter anderem nach dem Kauf der Kaffeemarke erfolgten. Der Produzent betrachtete den Kauf als eine Einwilligung zur Vermarktung. Das Unternehmen sammelte zusätzliche personenbezogene Daten zu Marketingzwecken durch “Mundpropaganda” von Kunden sowie durch den Erwerb von Datenlisten von Drittunternehmen, ohne zu überprüfen, ob die Einwilligung der Betroffenen eingeholt worden war. Darüber hinaus fehlten allgemeine Maßnahmen, um sicherzustellen, dass kontaktierte Personen nicht im RPO gelistet sind.
Zusätzlich wurden Personen, deren Daten vom Kaffeeproduzenten verarbeitet wurden, nicht ausreichend über ihre Rechte, wie das Recht auf Auskunft, informiert, beziehungsweise diese wurden von dem Unternehmen nicht beachtet.
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Veröffentlicht am: 08-11-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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