APD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Bürgermeister
Belgien: Der Bürgermeister einer belgischen Stadt, sowie ein Mitarbeiter von diesem mussten die Verantwortung für einen Verstoß gegen Datenschutzgebote übernehmen. Diese hatten Wählerdaten einer Wahlliste aus dem Jahr 2018 noch einmal wieder verwendet, um daraus personenbezogene Daten zu erheben und sortieren, sowie diese in eine neue Liste aufzunehmen. Diese wurde aufgesetzt um eventuelle neue Einwohner der Stadt herauszufiltern und diese explizit mit Wahlpropaganda-Material zu kontaktieren. Es wurden somit verschiedene Daten über das eigentliche Verwendungsdatum hinaus genutzt sowie deren Verarbeitungszweck ausgeweitet. Zudem fand bei der Kontaktierung von vermeintlichen neuen Einwohnern per Brief keine Rechts- und Pflichtenaufklärung bezüglich der Daten statt.
Das zunächst auf 5.000 Euro festgesetzte Bußgeld wurde der Verhältnismäßigkeit wegen auf 3.000 Euro gemindert. .
Veröffentlicht am: 09-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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