Datainspektionen verhängt 1.898 Euro Bußgeld gegen BRF Gårdsbjörken

Schweden: Eine schwedische Wohnungsbaugesellschaft hat in Treppenhäusern und Eingängen der Mietshäuser Videokameras zur Überwachung betrieben. Die Aufsichtsbehörde stellt fest, dass die Voraussetzungen einer Rechtfertigung für die Video- und Tonüberwachung aufgrund des Bezugs zum häuslichen Umfeld der Betroffenen und die Möglichkeit des Einblickes in deren Sozialleben sehr hoch sind. Die Gesellscchaft argumentierte, dass Beschädigungen an den Eingängen entstanden seien, zuletzt im August 2018. Die Aufsichtsbehörde wertete das Interesse an der Aufklärung von Sachbeschädigungen jedoch geringer als die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.
Eine andere Kamera war auf einen Technikraum gerichtet, die auch Töne im Umkreis des Treppenhauses aufzeichnete. Zudem war ein Teil der Kellerräume der Bewohner von der Kamera erfasst.
Die Behörde wies den Empfänger des Bußgeldes an, die unzulässigen Kameras zu deinstallieren, sowie die zulässigen so auszurichten, dass das häusliche Leben der Bewohner nicht erfasst wird. Einer Tonaufzeichnung erteilte sie dort mit Verweis auf das Datenminimierungsgebot generell eine Absage. 
Zudem bemängelte die Datainspektion die unzureichende Umsetzung der Informationspflichten zum Einsatz der Videoüberwachungen, der Aufbewahrungsfristen und den Angaben des zuständigen Kontakts. Mildernd berücksichtigte die Behörde, dass es sich um eine kleine Gesellschaft handelt.  .

Veröffentlicht am: 17-06-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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