Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen verhängt 1.900.000 Euro Bußgeld gegen BREBAU GmbH
Bremen: Die BREBAU GmbH ist eine Wohungsbaugesellschaft mit Sitz in Bremen und eine hundertprozentige Tochter der Stadt Bremen.
Nach dem Bericht der LfDI hat das Unternehmen mehr als 9.500 Daten von Mietinteressentinnen und -interessenten verarbeitet, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gab. So wurden z.B. Informationen über die Haarfrisur, den Körpergeruch und das persönliche Auftreten festgehalten. In mehr als der Hälfte der Fälle wurden sogar besondere Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet, die nach der DSGVO immer besonders geschützt sind. Rechtswidrig verarbeitet wurden insbesondere Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und den Gesundheitszustand.
Anfragen betroffener Personen auf Transparenz über die von BREBAU verarbeiteten Daten hat das Unternehmen darüber hinaus bewusst verhindert.
Die LfDI sah in dem Vorfall eine gravierende Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz und verhängte daher die Geldbuße auf Grundlage des Art. 83 DSGVO.
Die Schwere der Datenschutzverletzung hätte laut Aussage der LfDI indes ein wesentlich höheres Bußgeld gerechtfertigt. Da die BREBAU GmbH allerdings in dem datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahen umfassend kooperierte, sich um Schadensminderung bemühte und durch interne Maßnahmen dafür sorgt, dass sich derartige Vorfälle nicht mehr wiederholen, konnte die Höhe des Bußgeldes erheblich reduziert werden.
Zwei leitende Angestellte wurden in Folge des Vorfalls entlassen. .
Veröffentlicht am: 04-03-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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