GPDP verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Borgo Fonte Scura s.r.l.

Italien: Die drei Betroffenen wurden vom Verantwortlichen mit Catering beauftragt. Im Rahmen dieser Tätigkeit wurden sie vom Videoüberwachungssystem des Bußgeldempfängers u.a. in dessen Büroräumen erfasst. Die Betroffenen reichten Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde ein, da sie über diese Videoüberwachung sowie die Art und Weise der damit einhergehenden Verarbeitung ihrer  personenbezogenen Daten nicht informiert worden sind und weil auf die Aufzeichnungen auch aus der Ferne durch Bargo Fonte Scura zugegriffen werden konnte.
Eine Überprüfung des Sachverhalts durch die Behörde ergab, dass der Beklagte nicht nur seiner Informationspflichten gegenüber den Betroffenen nicht nachgekommen war, sondern darüber hinaus in seinem aus elf Kameras bestehenden Überwachungssystem auch zwei Kameras angebracht hatte, für die keine Genehmigung vorlag. Ebenso stellte die Behörde fest, dass der durch den Verantwortlichen mögliche Fernzugriff auf die Videoaufzeichnungen im Vorfeld bei der Genehmigung des Überwachungssystems ausdrücklich ausgeschlossen worden war. .

Veröffentlicht am: 13-01-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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