ANSPDCP verhängt 9.989 Euro Bußgeld gegen BODY LINE SRL
Rumänien: Die Datenschutzbehörde verfolgte eine Beschwerde nachdem eine Aufzeichnung des Beschwerdeführers auf der Seite des Unternehmens auf einem sozialen Netzwerk veröffentlicht wurde. Dabei wurde auch die ethnische Herkunft des Betroffenen offengelegt. Außerdem reagierte der Betreiber nicht auf die Forderung des Betroffenen, den Eintrag zu seiner Person zu löschen. Weiterhin stellte die Datenschutzbehörde fest, dass das Unternehmen keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen implementiert hatte, um die Sicherheit der Aufnahmen des Überwachungssystems zu garantieren. Dadurch wurde die Veröffentlichung der Aufzeichnung des Betroffenen überhaupt ermöglicht. .
Veröffentlicht am: 23-08-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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