Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Bildungseinrichtung
Griechenland: Ausgehend von der Beschwerde eines Lehrers verhängte die griechische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil die Einrichtung trotz mehrmaligem Widerspruchs des Beschwerdeführers die von diesem via Zoom unterrichteten Online-Kurse durch unerbetene Teilnahme überwacht hat.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger den Lehrer nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung seiner Daten informiert und konnte im Laufe der Ermittlungen nicht die Rechtmäßigkeit der mit der Überwachung der Kurse einhergehenden Datenverarbeitung nachweisen. .
Veröffentlicht am: 23-03-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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