Datainspektionen verhängt 68.743 Euro Bußgeld gegen Bildungsbehörde von Stockholm
Schweden: Die Datenschutzbehörde erhielt eine Beschwerde und anonyme Hinweise darauf, dass in einer Stockholmer Schule extensive Videoüberwachung betrieben wurde, ohne dass das Schulpersonal oder die Schüler Informationen über diese Datenverarbeitung erhalten hatten.
Die Datenschutzbehörde leitete Ermittlungen ein. In der Schule waren 50 Videoüberwachungskameras installiert, hauptsächlich zur Aufnahme von Durchgangsbereichen wie Treppen und Fluren sowie Türen. Hintergrund war das vermehrte Auftreten von Vandalismus und Brandstiftung, welches durch die Überwachung verhindert und verfolgt werden sollte.
Die Datenschutzbehörde urteilte, dass eine Videoüberwachung generell rechtmäßig war, in diesem Fall jedoch zu umfangreich für den angegebenen Zweck. Die Schulbehörde informierte außerdem Betroffene über die Videoüberwachung, es gab jedoch eine fehlerhafte Angabe zu der Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie lediglich mangelhafte Auskunft über das Widerspruchsrecht der Betroffenen. .
Veröffentlicht am: 13-10-2023
Quelle von dsgvo-portal.de