AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Betreiberin eines Standes
Spanien: Die Bußgeldempfängerin hatte in einer im Bußgeldbescheid nicht namentlich aufgeführten Stadt einen Stand betrieben, bei dem Personen ihre Lebensläufe für die Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen einreichen konnten. Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil die Betreiberin Betroffene, die ihre Dienstleistungen in Anspruch nahmen, nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert hatte. .
Veröffentlicht am: 03-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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