LDA Brandenburg verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen Betreiber eines Schwimmbades
Brandenburg: Der Betreiber eines Schwimmbades hat in unzulässiger Weise mittels Videokameras die sich darin aufhaltenden Personen (u.a. Gäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) überwacht und die Aufnahmen gespeichert.
Mit der Wartung der Videoüberwachungsanlage wurde ein Dienstleister beauftragt, der Zugriff auf die Videoaufnahmen hatte. Für diese Leistung wurde jedoch kein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Darüber hinaus unterließ es der Betreiber über mehrere Jahre, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörde Brandenburg veröffentlichte diesen Fall in ihrem Jahresbericht ohne Angaben zum Datum des Bußgeldbescheides. .
Veröffentlicht am: 30-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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