AKI verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Betreiber einer Website
Estland: Der Betreiber einer Website hatte im Zusammenhang der Verkündung von Schulden beim Unternehmen, zu welchem die Website gehörte, auch ein Foto des Betroffenen ohne dessen Zustimmung veröffentlicht. Dies geschah, wie die Datenschutzbehörde nun entschied, gegen geltende Datenschutzgesetze und auch der Umstand der Verschuldenslage gegenüber dem Unternehmen ist nicht ausreichend, um im Gegenzug dessen Foto zu veröffentlichen, da eine mildere Maßnahme den gleichen Informationsgehalt hätte vermitteln können. Nachdem auf Aufforderung das Foto nicht gelöscht wurde, griff ab dem 21.04.2020 ein Bußgeld von 1.500 Euro. .
Veröffentlicht am: 04-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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