AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Betreiber des Pub Shiva Music Club
Spanien: Gegen den Pub-Betreiber war von einem Betroffenen Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde eingereicht worden. Grund der Beschwerde war die unrechtmäßige Erfassung von Teilen des öffentlichen Raums durch Videokameras.
Das Videoüberwachungssystem war im Außenbereich des Pubs von einem Dienstleister im Auftrag des Beschwerdegegners zum Schutz der Türsteher und des Lokals angebracht worden. Neben dem Eingangsbereich wurden durch die Kameras auch der Gehweg mitsamt der anliegenden Häuser, sowie die Parallelstraße und die nahe des Clubs geparkten Autos erfasst.
Die Datenschutzbehörde wertete dies als einen Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung, da eine derart umfassende Überwachung nicht für den Schutz des Lokals und der Beschäftigen erforderlich war. In diesem Zusammenhang betonte sie außerdem, dass eine Überwachung des öffentlichen Raums grundsätzlich eine exklusive Kompetenz staatlicher Sicherheitsorgane ist und der Bußgeldempfänger sich dafür deshalb auch nicht auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses berufen konnte. .
Veröffentlicht am: 19-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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