AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Betreiber des Onlineshops banderacatalana.cat

Spanien: Bei dem Bußgeldadressaten handelt es sich um den Betreiber des Onlineshops banderacatalana.cat. Dieser bot die Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren. Die im Rahmen dessen vom Verantwortlichen verwendeten Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen unter 13 Jahren enthielten Falschinformationen. So erklärte der Verantwortliche, dass ein Mindestalter von 13 Jahren oder ggf. eine ausreichende Rechtsfähigkeit erforderlich ist, um sich für den Newsletter anzumelden, aber dass das Ausfüllen des Newsletter-Formulars als Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten gewertet wird. Dies ist falsch, da nach Art. 8 DSGVO die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von unter-16-Jährigen die Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung des Kindes erfordert. Die Mitgliedsstaaten können diese Schwelle zwar anpassen, jedoch nicht unter ein Alter von 13 Jahren. In Spanien ist dieses Mindestalter gem. LOPDGDD auf 14 Jahre festgelegt.
Wegen derselben Fehler wurde bereits gegen den Vorgänger des Verantwortlichen, der vor diesem den Onlineshop betrieb, ein Verwarnung ausgesprochen. Dass der Verantwortliche darüber informiert war und dennoch keine Anpassung derselben Fehler vornahm, berücksichtigte die Datenschutzbehörde erschwerend bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe.  .

Veröffentlicht am: 15-12-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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