APD verhängt 45.000 Euro Bußgeld gegen Bernard Dewit
Belgien: Die belgische Datenschutzbehörde reagierte auf eine Beschwerde einer Privatperson. Der Beschwerdeführer war bei dem Bußgeldempfänger angestellt. Dieser hatte einen Vertrag mit einer weiteren Firma abgeschlossen, für die der Beschwerdeführer auch tätig war. Dieses Unternehmen war Tochtergesellschaft eines japanischen Konzerns.
Im Verlauf der Beschäftigung stellte der Bußgeldempfänger seine Zeiterfassungstechnologie auf Methoden um, die das Ein- und Ausstempeln mittels biometrischer Daten händeln. Die Angestellten hatten hierbei keine Möglichkeit, dieser Erfassungsmethode freiwillig zuzustimmen, sondern mussten einwilligen, um weiterhin ihrer Arbeit nachgehen zu können. Zudem war das Personal nicht hinreichend über z.B. die Aufbewahrungsfrist informiert worden.
Die ursprüngliche Bußgeldsumme von 90.000 EUR wurde um 50% auf 45.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 10-09-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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