Datatilsynet verhängt 20.007 Euro Bußgeld gegen Basaren Drift AS
Norwegen: Gegen den Restaurantbetreiber war bei der norwegischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde eingegangen. Grund der Beschwerde war die unrechtmäßige Videoberwachung seines Lokals.
Die vom Bußgeldempfänger angebrachten Kameras waren rund um die Uhr in Betrieb, erfassten sowohl Kunden als auch Beschäftigte und waren in Teilen auf öffentliches Gelände gerichtet, das nicht mehr zum Restaurant gehörte. Hierin erkannte die Behörde einen Verstoß gegen das Prinzip der Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung.
Des Weiteren hatte Basaren Drift AS die Betroffenen nicht in ausreichendem Maße über die mit der Videoüberwachung einhergehende Datenverarbeitung informiert. Die Datenschutzbehörde stellte deshalb ferner eine Verletzung der Informationspflicht fest, die dem Verantwortlichen gem. Art. 13 DSGVO oblag. .
Veröffentlicht am: 21-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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