AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Bar-Betreiber

Spanien: Der Betreiber einer Hotel-Bar in einer Kleinstadt im spanischen Almeria wurde für die rechtswidrige Veröffentlichung der Aufzeichnung einer Überwachungskamera zu einem Bußgeld in Höhe von 3.000 € verurteilt. Die Kamera hatte des Sturz eines Gastes aufgenommen und der Bar-Betreiber hatte diese Sequenz über eine WhatsApp-Gruppe und andere, nicht weiter bezeichnete Online-Medien verbreitet.
Nach Ansicht des Gerichts entstand dem gestürzten Gast aufgrund der kompromittierenden Szene eine Beeinträchtigung der persönlichen Ehre sowie seiner Privatsphäre. Die Verbreitung dieses Videomaterials war nicht mit den ursprünglichen Zweck des Betriebs dieses Überwachungssystems zum Schutz gegen Einbruch vereinbar. .

Veröffentlicht am: 28-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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