AEPD verhängt 56.000 Euro Bußgeld gegen BANKINTER, S.A.
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil das Unternehmen einen Bericht zu dem Investment-Portfolio des Beschwerdeführers an den falschen Empfänger, dessen Ex-Frau, verschickt hatte. Ursächlich dafür war ein Computer-Fehler aufseiten von BANKINTER. Die Behörde erkannte in dem Vorfall einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 70.000 EUR wurde aufgrund freiwilliger Zahlung um 20% auf 56.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 19-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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