AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen BANKIA, SA
Spanien: Die Bank hatte einen Kunden im Zusammenhang mit der Lösung eines Erbstreitfalles kontaktiert, welcher allerdings seit 16 Jahren keine Geschäfts- oder Vertragsbeziehung mehr zu der Bank hatte. Es konnte nicht dargelegt werden, warum die Kundendaten so lange über die erlaubten Aufbewahrungsfristen gespeichert wurden. Die Speicherung erfolgte zwar nicht vorsätzlich, jedoch stellte die Aufsichtsbehörde grobe Fahrlässigkeit fest. .
Veröffentlicht am: 01-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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