APD verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen Bank
Belgien: Der Datenschutzbeauftragte der Bank war zugleich auch Leiter einer Abteilung, welche personenbezogene Daten verarbeitet. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde muss der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben aus Art. 38 DSGVO unabhängig erfüllen können. Die Doppelrolle des Abteilungsleiters stellt nach Ansicht der Aufsicht ein nicht hinnehmbarer Interessenkonflikt dar. Der Einwand, dass der Abteilungsleiter selbst gar keine Daten verarbeite, sondern nur diese beaufsichtige, ließ die Behörde nicht gelten.
Bei der Zumessung des Bußgeldes wurde die Vorhersehbarkeit, Dauer und Vielzahl der datenschutzrechtlichen Verstöße mit einbezogen. .
Veröffentlicht am: 21-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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