AEPD verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen Banco Santander
Spanien: Eine Privatperson legte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde ein. Sie hatte im Jahre 2005 ein Haus gekauft. Die Hypothekenbürgschaft wurde im Jahr 2011 verkauft.
Im Jahr 2021 erhielt der Hausbesitzer eine Klage von der Banco Santander ein, die eine sofortige Zahlung des Restbetrags verlangte, obwohl dieser erst im Jahr 2040 fällig wird. Die beschwerdeführende Person wehrte sich gegen diese Forderung und enthielt eine Entschuldigung von der Bank. Diese gab zu, die personenbezogenen Daten des Beschwerdeführenden durch menschliches Versagen versehentlich weitergegeben zu haben.
Die Strafe setzt sich aus zwei Bußgeldern von je 50.000 EUR wg. Verstoßes gg. Art. 5 Abs. 1 lit. f) und 20.000 EUR wg. Verstoßes gg. Art. 32 Abs. 1 zusammen. .
Veröffentlicht am: 26-07-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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