ANSPDCP verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Banca Transilvania SA

Rumänien: Die von einem Angestellten der Bank angeforderte Erklärung zur Verwendung eines abzuhebenden Geldbetrages wurde von diesem per E-Mail an weitere Kollegen verteilt. Einer der Empfänger fotografierte die E-Mail mit seinem Smartphone und verteilte das Foto per WhatsApp weiter. Schließlich landete die Aufnahme auf Facebook und einer weiteren Webseite.
Neben dem Vor- und Nachnamen waren auch E-Mail-Adressen, Angaben zum Verhalten, persönliche Präferenzen, Finanztransaktionswert, Arbeitsort und die Telefonnummer des Kunden sowie drei der Bankangestellten auf dem Foto zu sehen.
Die Aufsichtsbehörde stellt fest, dass der Verantwortliche keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, damit personenbezogene Daten von den Angestellten ausschließlich zweckgebunden verarbeitet werden. Bemängelt wurde auch die Unwirksamkeit der internen Schulung, die durch die unautorisierte Veröffentlichung belegt wird.
Bei der Zumessung des Bußgelds wirkte es sich erschwerend aus, dass die Veröffentlichung der Daten im Internet psychische Schäden sowie andere erhebliche wirtschaftliche oder soziale Nachteile für den betroffenen Kunden zur Folge hatte.
Banca Transilvania hatte gegen die Sanktion geklagt. Das Gericht Cluj bestätigte in seinem Urteil vom 6. Mai 2021 jedoch die Entscheidung der Datenschutzbehörde. Auch die daraufhin vom Finanzinstitut eingelegten Rechtsmittel brachten keinen Erfolg – das Berufungsgericht Cluj folgte in seinem Urteil vom 13. April 2022 der Einschätzung der Erstinstanz in vollem Umfang. Damit ist das Bußgeld in Rechtskraft erwachsen. .

Veröffentlicht am: 17-12-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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