GPDP verhängt 120.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Usl della Romagna
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das Gesundheitsunternehmen auf, nachdem dieses ihr eine Datenpanne gemäß Art. 33 DSGVO gemeldet hatte. Einem Hausarzt war fälschlicherweise ein Bericht zum Schwangerschaftsabbruch einer Patientin übermittelt worden, obwohl die Betroffene bei ihrer Aufnahme bei Azienda Usl della Romagna angegeben hatte, dass ihr Hausarzt nicht über die Behandlung in Kenntnis gesetzt werden sollte. Die Übermittlung des Berichts erfolgte über das regionale Netzwerk “Sole”.
Wie die anschließende Untersuchung ergab, war die Datenpanne durch eine Fehlfunktion in der Software verursacht worden, welche zur Verwaltung der Aufnahme, Entlassung und Verlegung von Patienten verwendet wird. Das Programm hatte die Kennzeichnung zum Wunsch der Patienten, den betreffenden Bericht nicht an ihren Hausarzt zu übermitteln, nicht übernommen. Von der dadurch verursachten, unrechtmäßigen Übermittlung von Gesundheitsdaten waren zwischen April 2018 und August 2019 ingesamt 48 Personen betroffen. Ausasgehend hiervon stellte die Behörde eine Verletzung des Prinzips der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Verantwortlichen fest. .
Veröffentlicht am: 20-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de