GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Azienda USL della Romagna

Italien: Eine Patientin der gynäkologischen Station eines der vom Verantwortlichen betriebenen Krankenhäuser hatte bei ihrer Einlieferung, deren Grund ein geplanter Schwangerschaftsabbruch war, den Beklagten explizit angewiesen, ihre Gesundheitsdaten nicht mit Dritten zu teilen. Um sie zu kontaktieren, hatte sie ferner eine Telefonnummer gesondert hinterlegt.
Nach der Entlassung der Betroffenen hatte eine Pflegerin der Station sie zu erreichen versucht, um sie über weitergehende Therapien zu informieren. Für ihren Kontaktversuch verwendete die Pflegerin jedoch nicht die von der Betroffenen eigens für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Telefonnummer, sondern stattdessen ihre Haustelefonnummer, die sie deren Patientenakte entnehmen konnte. Als statt der Betroffenen ihr Ehemann den Anruf entgegennahm, informierte die Pflegerin ihn entgegen der spezifischen Bitte der Betroffenen über deren Behandlung auf der Station. Auch wenn dabei keine weiterführenden medizinischen Informationen übermittelt wurden, ließ sich aus dem Gespräch entnehmen, dass die Patientin auf dieser Station aufgenommen wurde und weitere Therapie erhalten sollte.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde erschwerend berücksichtigt, dass: die unrechtmäßige Verarbeitung für die Betroffene eine signifikante, negative Auswirkung auf ihr Privatleben hatte, mit Gesundheitsdaten eine besondere Kategorie von Daten betroffen war, der Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen aus Gründen der Menschenwürde besonderen Schutzes bedurft hätte und der Vorfall sich aufgrund mangelnder technischer und organisatorischer Maßnahmen auf Seiten des Verantwortlichen ereignet hatte. Mildernd hingegen wurde dem Unternehmen zugute gehalten, dass der Vorfall sich auf eine einzige Person beschränkt hatte, der Beklagte als Reaktion darauf neue Maßnahmen zur Verwaltung der Telefonnummern von Patienten implementiert hatte und sich trotz der COVID-19-Pandemie äußerst kooperativ zeigte. .

Veröffentlicht am: 19-02-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

Globeria Mannschaft

Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.

Globeria Consulting GmbH zeichnet sich als einer der führenden DSGVO-Dienstleister in Deutschland aus und bietet umfassende Lösungen durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB). Unsere Dienstleistungen decken das gesamte Spektrum der DSGVO-Compliance ab und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen effizient erfüllt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für ein beispielloses Datenschutz- und Privacy-Management.

Wir bedienen Berlin, Frankfurt, München, Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg und ganz Deutschland.
Arbeitszeiten: Montag-Freitag, 09:00-17:00
© 2024 Globeria Consulting GmbH. Alle Rechte vorbehalten.