GPDP verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Unità Sanitaria Locale Toscana Sud Est
Italien: Bei dem Bußgeldempfänger handelt es sich um ein Unternehmen im Gesundheitssektor, welches u.a. ein Programm zur Gesundheitsförderung unterhält. Im Rahmen dieses Programms werden dem Unternehmen von teilnehmenden Gesundheitsbetrieben Daten von vornehmlich chronisch kranken Patienten übermittelt, auf deren Basis es diesen Personen Gesundheitspläne erstellt.
Bei einer Untersuchung des Umgangs mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Programm stellte die italienische Datenschutzbehörde mehrere Verstöße gegen geltende Datenschutzbestimmungen fest: Bei der Erteilung der Einwilligung wurden die Betroffenen nicht hinreichend darüber informiert, wie lange ihre Daten gespeichert werden, welche Rechte sie besitzen (insbesondere nicht über ihr Beschwere- und Auskunftsrecht) und wie genau ihre Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Außerdem hatte der Beklagte kein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten geführt und auch die Tätigkeiten von Auftragsverarbeitern nur ungenügend erläutert. Schließlich hat das Unternehmen keine adäquaten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Verarbeitung implementiert und keine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgenommen, obwohl diese aufgrund der Natur der verarbeiteten Daten (Gesundheitsdaten) nötig gewesen wäre. .
Veröffentlicht am: 28-01-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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