GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Azienda sanitaria locale Roma 3
Italien: Nachdem der italienischen Datenschutzbehörde ein Datenschutzverstoß verspätet von dem Unternehmen gemeldet worden war, stellte sie umfangreiche Untersuchungen an. Dabei wurde neben dem ASL Roma 3 auch die Region Latium und LAZIOcrea untersucht.
Ursache für den Datenschutzverstoß war ein Ransomeware-Angriff. Eine unbekannte Gruppe hatte über einen von einem Mitarbeiter der Region verwendeten Laptop einen Zugang zu der Systeminfrastruktur bekommen und das System anschließend übernommen. Anschließend war der Zugang zu vielen Gesundheitsdiensten blockiert worden, was zu Problemen über einen Zeitraum von einigen Stunden bis zu einigen Monaten führte.
Die Behörde stellte fest, das Azienda sanitaria locale Roma 3 den Verstoß nicht ausreichend dokumentiert hat. Inbesonders wurde die Tatsache bemängelt, dass die ASL Roma 3 erst auf die konkrete Anfrage der Datenschutzbehörde einige Dokumente erstellt hatte, welche ebenfalls unvollständig waren. So fehlten die Auswirkungen und Folgen des Verstoßes für die interessierten Parteien, die Gründe für die getroffenen Entscheidungen sowie die Bewertung des aus dem Verstoß resultierenden Risikos. .
Veröffentlicht am: 12-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de