GPDP verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Sanitaria Locale di Ciriè, Chivasso e Ivrea
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das Gesundheitsunternehmen auf, nachdem sie von einer Gewerkschaft darüber informiert worden war, dass der Bußgeldempfänger in mehreren, von ihm betriebenen Gesundheitseinrichtungen Videoüberwachungssysteme installiert hatte.
Wie die anschließende Untersuchung der Behörde ergab, hatte Azienda Sanitaria Locale di Ciriè, Chivasso e Ivrea die Überwachungssysteme seit über zehn Jahren aus Sicherheitsgründen und zum Schutz seiner Vermögenswerte im Betrieb. Die Kameras erfassten dabei verschiedene Bereiche (z.B. Korridore, Eingänge, Warteräume, Erste-Hilfe-Räume), in denen die Beschäftigten sich regelmäßig aufhielten. Dadurch war es für den Arbeitgeber indirekt möglich, die Aktivität seiner Beschäftigten zu überwachen.
Vor diesem Hintergrund wertete die Datenschutzbehörde die mit der Videoüberwachung einhergehende Datenverarbeitung als datenschutzrechtlich unzulässig. Weil außerdem weder eine gewerkschaftliche Zustimmung noch eine öffentliche Erlaubnis für den Betrieb jener Überwachungssysteme am Arbeitsplatz vorlag, stellte die Behörde zudem eine Verletzung des italienischen Arbeitsrechts fest. .
Veröffentlicht am: 06-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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