GPDP verhängt 150.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Provinciale per i Servizi Sanitari di Trento
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das Gesundheitsunternehmen auf, nachdem dieses ihr eine Datenpanne gemäß Art. 33 DSGVO gemeldet hatte. 293 Berichte von 175 Patienten waren fälschlicherweise an ihre Hausärzte übermittelt worden, obwohl die Betroffenen gegenüber Azienda Provinciale per i Servizi Sanitari di Trento angegeben hatten, dass diese nicht über die enstsprechende Behandlung in Kenntnis gesetzt werden sollen. Unter den betroffenen Patienten befanden sich mitunter zwei Minderjährige sowie mehrere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch hatten durchführen lassen.
Wie die anschließende Untersuchung ergab, war die Datenpanne durch einen Softwaredefekt verursacht worden. Die medizinischen Mitarbeiter des Bußgeldempfängers hatten den Wunsch der Patienten, den betreffenden Bericht nicht an ihren Hausarzt zu übermitteln, korrekt im Krankenhausinformationssystem eingetragen, das Programm hatte die Kennzeichnungen allerdings nicht übernommen. Ausgehend hiervon stellte die Behörde eine Verletzung der Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Verantwortlichen fest. .
Veröffentlicht am: 20-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de