GPDP verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Azienda per la Tutela della Salute (ATS) della Sardegna
Italien: Bei Azienda per la Tutela della Salute (ATS) della Sardegna handelt es sich um die sardinische Gesundheitsbehörde. Die italienische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen ATS wegen des Falschversands medizinischer Unterlagen.
Aufgrund eines menschlichen Fehlers waren mehrere Blätter der medizinischen Unterlagen einer Betroffenen irrtümlich der Akte einer anderen Person angehängt und an diese übermittelt worden. Die so gegenüber der Dritten offengelegten Dokumente enthielten mitunter Ausschnitte aus psychologischen Interviews, welche mit der Betroffenen geführt worden waren. Nachdem die Betroffene von der Dritten über den Vorfall informiert worden war, hatte sie Beschwerde gegen ATS bei der Datenschutzbehörde eingereicht. .
Veröffentlicht am: 06-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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