GPDP verhängt 80.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Ospedaliera di Rilievo Nazionale
Italien: Nach Angaben der Datenschutzbehörde wurden personenbezogene Daten von Teilnehmern eines öffentlichen Wettbewerbs unrechtmäßig online veröffentlicht. Dabei war auf einer Internetseite eine Liste mit Codes veröffentlicht, welche den Teilnehmern zugewiesen wurden, und welche jeweils mit einem Hyperlink versehen waren, der den Zugang zu den von den Kandidaten eingereichten Dokumenten ermöglichte.
Verantwortlicher ist ein privates Krankenhaus, welches für die Durchführung des Wettbewerbes die Verwaltungsplattform des Plattformbetreibers Scanshare s.r.l verwendete. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden, wie die Datenschutzbehörde feststellt, keine den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügenden Datenverarbeitungsvereinbarung mit dem Auftragsverarbeiter getroffen. Außerdem ist der Verantwortliche nicht der Informationspflicht gem. Art. 13 DSVO gegenüber den betroffenen Personen nachgekommen.
Gegenüber dem Plattformbetreiber wurde ein Bußgeld in Höhe von 60.000 EUR verhängt. .
Veröffentlicht am: 01-10-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
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