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GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Ospedaliera Sant’Andrea di Roma

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen das Gesundheitsunternehmen, weil dieses nicht nachweisen konnte, Personen bestimmt zu haben, welche für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig waren.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht von Azienda Ospedaliera Sant’Andrea di Roma, Mindestsicherheitsmaßnahmen für die Datenverarbeitung zu implementieren. Die Grundlage dieser Bewertung bildete das italienische Datenschutzgesetz vor dem Inkrafttreten der DSGVO.
Der Bußgeldempfänger hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Ein Gericht in Rom bestätigte in seinem Urteil jedoch den Bußgeldbescheid. .

Veröffentlicht am: 08-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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