GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Azienda Ospedale-Università Padova

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde reagierte auf die Meldung einer Datenpanne des Universitätskrankenhauses Padua gemäß Artikel 33 DSGVO.
Ein Mitarbeiter des Krankenhauses hatte eine E-Mail versandt, in welcher er um eine Einwilligung zur Teilnahme an einer klinischen Studie mit dem Schwerpunkt Herzchirurgische Eingriffe bat.
Dabei hatte der Mitarbeiter die Empfänger versehentlich nicht in das BCC-Feld (Blindkopie) der E-Mail, sondern in das CC-Feld eingefügt. Dadurch wurden sämtlichen Empfängern die E-Mail-Adressen aller anderen Patienten bekannt, die auch auf eine Herztransplantation warten. .

Veröffentlicht am: 09-03-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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