AEPD verhängt 12.000 Euro Bußgeld gegen AVILON CENTER 2016, S.L.
Spanien: Ein Betroffener reichte Beschwerde gegen das Call-Center ein, da er von diesem am 21. August 2019 einen Werbeanruf erhielt, obwohl sich seine Nummer seit dem 24. September 2018 auf der Robinson-Liste befunden hatte. Das Unternehmen erklärte den Vorfall mit einem Softwarefehler, der zum Zeitpunkt des getätigten Anrufs einen Abgleich mit den in der Robinson-Liste eingetragenen Nummern verhindert hatte. Nach Angaben des Beklagten wurde dieser Fehler innerhalb von 30 Minuten behoben.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 20.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 12.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 25-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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