AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen AVENTURA EN TRAMPOLINES
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde untersuchte die Beschwerde einer Privatperson. Diese hatte bei einem Besuch in einer Einrichtung von AVENTURA EN TRAMPOLINES eine Einwilligungserklärung unterschreiben müssen, die es dem Park erlaubte, Video- und Audioaufnahmen von ihr und ihrem Kind zu machen und diese zu Werbezwecken zu nutzen. Als sie zu widersprechen versuchte, erklärte man ihr, dass sie dann nicht eintreten könne. Dies sowie die ungenaue Erklärung darüber, wozu genau das Unternehmen die gesammelten Daten verarbeiten wollte, schätzte die AEPD als rechtswidrig ein. .
Veröffentlicht am: 30-08-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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