GPDP verhängt 1.000.000 Euro Bußgeld gegen Autostrade per l'Italia spa
Italien: Ein Verbraucherverband hatte der italienischen Datenschutzbehörde einen Verstoß im Zusammenhang mit einer Mauterstattungs-App gemeldet. Daraufhin stellte die Behörde Untersuchungen an.
Diese stellte fest, dass Autostrade per l’Italia spa (Aspi) falsche Angaben zu den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gemacht hatte. So kam Autostrade per l’Italia spa (Aspi) die Rolle des Verantwortlichen und nicht wie im Vertrag angegeben des Auftragsverarbeiters zu. Aspi regelte als Konzessionär des Autobahnnetzes unter anderem den Rückerstattungsmechanismus, die Art der Ausgleichsmaßnahmen und die Einhaltungsmethoden. Free to X Srl war lediglich mit dem Erstellen und Verwalten der App beauftragt.
Die Verträge, welche die Beziehung zwischen Autostrade per l’Italia spa (Aspi) und dem Unternehmen Free to X regelten, hätten für eine faire und transparente Datenverarbeitung Aspi als tatsächlichen Eigentümer der Dienstleistung angeben, sowie weitere Informationen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten ergänzen müssen. Aspi hatte es auch versäumt, Free to X Srl als Datenverarbeiter bezüglich des Rückerstattungs-Service der App auszuweisen.
Diese DSGVO-Verstöße beinträchtigten rund 100.000 Nutzer der App. .
Veröffentlicht am: 18-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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