AEPD verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen AUTOMECANICA JÉREZ, S.L.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen das Unternehmen, weil dieses eine Werbe-E-Mail an 400 Empfänger ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen verschickt hatte. Der Versand erfolgte dabei über einen offenen Verteiler, sodass die in der E-Mail enthaltenen, personenbezogenen Daten der Betroffenen (Namen und E-Mail-Adressen) gegenüber den anderen Empfängern offengelegt wurden. Einer der Betroffenen hatte aufgrund dessen bei der Behörde Beschwerde gegen AUTOMECANICA JÉREZ, S.L. eingereicht.
Das Bußgeld setzt sich aus 3.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f und Art. 32 DSGVO und aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 21 LSSI zusammen. .
Veröffentlicht am: 02-09-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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