CNPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Autohändler
Luxemburg: Ein namentlich nicht genannter luxemburger Autohändler mit angeschlossener Werkstatt betrieb eine Videoüberwachungsanlage, mit der die Bewegungen von Kunden und Mitarbeitern erfasst wurden. Ein Hinweisschild bezüglich der Überwachung exisitierte nicht.
Das Gericht sah das als Verstoß gegen das Recht auf Information sowie gegen den Grundsatz der Datenminimierung an. Bei der Festlegung des Bußgelds wurde dem Unternehmer positiv angerechnet, dass er gut mit den Behörden kooperierte und die Überwachungsmaßnahmen unverzüglich einstellte. .
Veröffentlicht am: 21-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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