BNetzA verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen Auftraggeber – E.ON Energie Deutschland GmbH
Der Beklagte hatte Werbeanrufe getätigt, um Verbraucher zu einem Stromanbieterwechsel zu bewegen, ohne dass wirksame Einwilligungen seitens der Betroffenen vorlagen.
Der Beklagte sowie das für die Werbekampagne beauftragte Call-Center RegioCom Halle GmbH hatten dafür Kontaktdaten bei Adresshändlern gekauft. Die von diesen eingeholten Einwilligungen waren rechtlich jedoch unwirksam, da aus ihnen nicht hervorging, welches Unternehmen für welche Produkte/Dienstleistungen werben wird. Weder E.ON noch das Call-Center hatten vor der Durchführung der Werbekampagne überprüft, ob die angerufenen Parteien ihre Einwilligung erteilt hatten und ob die von den Adresshändlern bezogenen Einwilligungen den rechtlichen Anforderungen genügten.
Die Bundesnetzagentur teilt in Ihrer Veröffentlichung nicht mit, ob der Bußgelderlaß rechtskräftig ist. .
Veröffentlicht am: 12-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.