Datenschutzaufsichtsbehörde Zypern verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen AstroBank Ltd
Zypern: Die AstroBank Ldt bezog Daten einer Immobilienversteigerung, die aufgrund von Art. 44g Abs. 2 lit. b des Eigentumsübertragungs- und Hypothekengesetz von 1965 (9/1965) öffentlich gemacht werden mussten. Zudem erlangten sie personenbezogene Daten der Verkäuferin der Immobilie, um ihr unaufgefordert einen Käufer vorzuschlagen. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde verstieß die AstroBank Ldt damit gegen die Weiterverarbeitung der Daten ohne Zustimmung des Betroffenen und erhielt dafür ein Bußgeld i. H. v. EUR 2.000. .
Veröffentlicht am: 18-11-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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