AEPD verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen ASOCIACIÓN ESPAÑOLA PARA LA ENSEÑANZA ONLINE
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde aufgrund unerwünschter E-Mail-Werbung Beschwerde gegen ASOCIACIÓN ESPAÑOLA PARA LA ENSEÑANZA ONLINE ein.
Der Beschwerdeführer hatte den Newsletter der Vereinigung abonniert, diesen dann aber abbestellt, dem weiteren Erhalt von Werbe-E-Mails widersprochen und eine Löschung seiner beim Bußgeldempfänger gespeicherten Daten angefragt. Dieser hatte auf die Anfrage jedoch nicht reagiert und den Versand von Werbung nicht eingestellt.
Das Bußgeld setzt sich anteilig zusammen aus 3.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 17 DSGVO und aus 2.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 21 LSSI. .
Veröffentlicht am: 01-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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