AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen ASOCIACIÓN DE EMPRESAS DE EQUIPOS DE PROTECCIÓN INDIVIDUAL

Spanien: Zwei Privatpersonen beschwerten sich bei der spanischen Datenschutzbehörde, weil eine Mitgliederversammlung, an der sie teilgenommen hatten, in Bild und Ton aufgezeichnet worden war.
Der Verein hatte versäumt, die Teilnehmer vor, während oder nach der Versammlung über die Datensammlung zu informieren.
Die ursprünglich auf 10.000 EUR festgestetzte Strafe wurde nach freiwlliger Zahlung und einem Schuldeingeständis auf 6.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 12-04-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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