GPDP verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen ASL n. 2 Savonese

Italien: Im Jahr 2018 hatte das Unternehmen die Gesundheitsdaten von 25 Patienten an ein anderes Unternehmen (Officine Ortopediche Rizzoli Srl) weitergeleitet, das Gesundheitsgeräte und prothetische Hilfsmittel vertreibt, um ein passendes Angebot für das Krankheitsbild und den Bedarf ihrer Kunden einzuholen. Das Unternehmen hatte allerdings für die Verarbeitung der Gesundheitsdaten zur Angebotseinholung keine rechtsgültige Einwilligung der Patienten eingeholt oder diese nachweislich über die Weitergabe informiert. Dies ahndete die Behörde mit einer Geldbuße von 8.000 Euro.  .

Veröffentlicht am: 19-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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