AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen ASESORÍA MUNIZ SOLAN, S.L.
Spanien: Ein Schuldner des Bußgeldempfängers hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde über diesen eingereicht, da ihm Dokumente eines unbeteiligten Dritten zugeschickt worden waren. Statt der Kopie eines am 15. Januar ausgestellten Schuldscheins eines Mitgläubigers des Unternehmens hatte der Beschwerdeführer vom Verantwortlichen die Kopie des Schuldscheins einer anderen Person erhalten. .
Veröffentlicht am: 09-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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