UODO verhängt 13.081 Euro Bußgeld gegen ASA

Polen: In Folge einer gegen den Unternehmensführer laufenden Untersuchung der Datenschutzbehörde forderte diees Informationen an, um festzustellen, ob tatsächliche ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt, wie von einer Privatperson behauptet.
In seiner ersten Antwort beantwortete das Unternehmen die Anfrage der Behörde nicht, da es keinerlei Informationen zum Erhalt der Daten des Beschwerdeführers in den eigenen Unterlagen finden konnte.
Auf zwei weitere Schreiben der Behörde reagierte das Unternehmen dann nicht mehr.
Aufgrund der mangelhaften Kooperation verhängte die Behörde ein Bußgeld. .

Veröffentlicht am: 13-12-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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