Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 3.600 Euro Bußgeld gegen Arztpraxis
Hessen: Aus dem Jahresbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geht hervor, dass die Behörde ein Bußgeld gegen eine Arztpraxis verhängt hat. Diese hatte Unterlagen mit personenbezogenen Daten sowie Patientenakten in einem öffentlich zugänglichen Müllcontainer entsorgt.
Die weggeworfenen Dokumente waren zum größten Teil geschreddert, allerdings nur so, dass sie leicht rekonstruierbar waren. Manche Patientenakten wurden durch die Praxis im Ganzen entsorgt.
Bußgeldmildernd wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Ärzte den Vorfall vollständig eingeräumt, nach Einschaltung der Aufsichtsbehörde umgehend die notwendigen Maßnahmen zwecks Umsetzung einer datenschutzkonformen Datenentsorgung implementiert und mit der Behörde kooperativ zusammengearbeitet haben. .
Veröffentlicht am: 07-05-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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