BayLDA verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Arzt

Bayern: Die Bayerische Datenschutzbehörde hat eine vierstellige Geldbuße gegen einen Arzt verhängt. Der Patient einer Arztpraxis hatte sich über diese auf einem Bewertungsportal im Internet kritisch geäußert. Der Arzt reagierte darauf mit einem Gegenkommentar, wobei er personenbezogene Daten des Patienten – wie Diagnosen und Behandlungsergebnisse – veröffentlichte.
Gesundheitsbezogene Daten sind in der DSGVO als besonders schützenswert eingestuft und Inhalte des Ärzte-Patientinnen-Verhältnis unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Dementsprechend verhängte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ein Bußgeld gegen den Arzt.
Die Summe der 2023 erteilten Bußgelder, die in Bayern verhängt wurden, beträgt zusammengefasst 3,8 Mio. EUR
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Veröffentlicht am: 15-06-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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