LDI NRW verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Arzt
Nordrhein-Westfalen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz von Nordrhein-Westfalen schilderte im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 verschiedene Fälle, welche mit der Verhängung von Bußgeldern abgeschlossen wurden. Beispielweise hatte sich der Patient einer Arztpraxis über diese auf einem Bewertungsportal im Internet kritisch geäußert. Der Arzt reagierte darauf mit einem Gegenkommentar, wobei er personenbezogene Daten des Patienten – wie Diagnosen und Behandlungsergebnisse – veröffentlichte.
Gesundheitsbezogene Daten sind in der DSGVO als besonders schützenswert eingestuft und Inhalte des Ärzte-Patientinnen-Verhältnis unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Dementsprechend verhängte die LDI NRW ein Bußgeld gegen den Arzt.
Die genaue Höhe des Bußgeldes ist nicht bekannt. NRW hat im Jahr 2022 insgesamt 85 Bußgeldbescheide erteilt; der Gesamtbetrag betrug dabei 80.350 EUR, wobei hauptsächlich Beträge zwischen 250 und 1.500 EUR angeordnet wurden.
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Veröffentlicht am: 06-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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