GPDP verhängt 6.400 Euro Bußgeld gegen Arzt
Italien: Der vorliegende Bußgeldbescheid steht mit einer Bewerbung des Mediziners auf eine vom Krankenhaus Cosenza ausgeschriebene Stelle als Direktor der Orthopädie und Traumatologie im Zusammenhang. Der Arzt hatte seinen Bewerbungsunterlagen als Beleg seiner Berufserfahrung medizinische Dokumente zu seiner bisherigen chirurgischen Tätigkeit in verschiedenen Krankenhäusern angefügt und diese dabei nicht ordnungsgemäß anonymisiert.
In zwei Fällen enthielten die Unterlagen neben verschiedenen Gesundheitsdaten seiner ehemaligen Patienten (z.B. die Diagnose, das Datum und die Art der durchgeführten Operation sowie das ihnen verabreichte Anästhetikum) auch deren Alter und vollständige Namen. In einem Fall nannten die Unterlagen ferner die Nachnamen des an den Operationen beteiligten medizinischen Personals (Anästhesisten und OP-Schwestern). .
Veröffentlicht am: 26-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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