GPDP verhängt 6.400 Euro Bußgeld gegen Arzt
Italien: Der vorliegende Bußgeldbescheid steht im Zusammenhang mit einer Bewerbung des Mediziners auf eine vom Krankenhaus Cosenza ausgeschriebene Stelle als Direktor der Orthopädie und Traumatologie. Der Arzt hatte seinen Bewerbungsunterlagen als Beleg seiner Berufserfahrung medizinische Dokumente zu seiner bisherigen chirurgischen Tätigkeit in verschiedenen Krankenhäusern angefügt. Diese enthielten unter anderem verschiedene Gesundheitsdaten seiner ehemaligen Patienten, darunter z.B. die Diagnose, das Datum und die Art der durchgeführten Operation sowie das ihnen verabreichte Anästhetikum.
Dabei hatte der Arzt die Unterlagen nicht ordnungsgemäß anonymisiert. Während in einigen Fällen die Initialen der Patienten verwendet worden waren, blieben in anderen ihre vollständigen Vor- und Nachnamen sichtbar. In diesem Zusammenhang betonte die italienische Datenschutzbehörde, dass auch die Verwendung von Initialen unzureichend ist, weil diese zusammen mit weiteren, in den Unterlagen enthaltenen Informationen nichtsdestotrotz eine Identifizierung der Patienten ermöglichten. .
Veröffentlicht am: 26-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de